Datenschutzverordnung des Jugend- und Turnverein 1912 e.V. Hüffelsheim



Der JuTV 1912 e.V. Hüffelsheim verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins).

Die Einhaltung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes hat bei uns einen besonders hohen Stellenwert.

 

§ 1 Allgemeines

1.    Angaben zum Verantwortlichen:

Name: Jugend und Turnverein 1912 e.V. Hüffelsheim

Straße: Rheingrafenstr. 28

PLZ, Ort: 55595 Hüffelsheim

Telefonnummer: 0671-21088063

E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Internet-Adresse: www.jutv-hueffelsheim.de

 

2.    Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen:

Der Verantwortliche wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand gemäß § 26 BGB:

2.1

die 1. Vorsitzende Frau Caroline Heinen
die 1. Kassiererin Frau Yvonne Lusmeier
die 1. Schriftführerin Frau Andrea Schmalz

 

3.    Zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland- Pfalz,
Postfach 30 40
55020 Mainz
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

4.    Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Die Übermittlung findet nicht statt und ist auch nicht geplant.

 

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt.

In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

 

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

  1. Ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich, so holen wir uns dazu die Einwilligung der betroffenen Person ein.
  2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.
  3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet.

 

§ 3 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

  1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Arbeitsblatt „Verarbeitungstätigkeit: Mitgliederverwaltung“ zu beachten.
  2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

 

§ 4 Auskunft, Löschung, Sperrung

Mitglieder haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können sich die Mitglieder an den geschäftsführenden Vorstand wenden.

 

§ 5 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

  1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse
  2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Alter oder Geburtsjahrgang
  3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen
  4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, und Telefonnummer veröffentlicht.

 

§ 6 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB.

 

§ 7 Datenschutzbeauftragter

Sollten in einem Verein mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sein, so hat der Verein einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand nach § 26 BGB. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass die benannte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt. Vorrangig ist ein interner Datenschutzbeauftragter zu benennen. Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit, diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen, hat der Vorstand nach § 26 BGB einen externen Datenschutzbeauftragten auf der Basis eines Dienstvertrages zu beauftragen.

Derzeit ist die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten für den Jugend- und Turnverein 1912. eV. Hüffelsheim nicht notwendig, da weniger als 10 Personen mit der ständigen automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Der Vorstand verpflichtet sich, die Anzahl der Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, halbjährlich zu überprüfen und ggf. einen Datenschutzbeauftragen zu ernennen.

 

§ 8 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

  1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
  2. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder – weitergabe ist untersagt.

 

§ 9 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 27.09.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.